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Es wird bescheinigt, dass die Untersuchungen und deren Ergebnisse, die im Rahmen des DTC-Prüfauftrages Nr. aSi-20-1376 (A) durchgeführt wurden, der Art und dem Umfang einer für die Wiederzulassung in der Schweiz erforderlichen Betriebssicherheitsprüfung entsprechen. Die Untersuchungen ergaben in den untersuchten Lastfällen keine strukturellen Überlastungen oder Beeinträchtigungen der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Motorrads.
- Für das
Motorrad ist kein Soziusbetrieb zulässig!
- Der o.g. Punkt muss im Fahrzeugausweis vermerkt sein!
- Die Freigängigkeit des Hinterrades muss gewährleistet sein.
- Die übrigen Genehmigungsprüfungen, die sich nicht auf die Änderung oder die Betriebssicherheit des Fahrzeugs auswirken, müssen von der Genehmigungsbehörde durchgeführt werden.
- Die übrigen Genehmigungsprüfungen, die nicht den Umbau oder die Betriebssicherheit des Umbaus betreffen, müssen von der Genehmigungsbehörde durchgeführt werden.
- Die Haftung richtet sich grundsätzlich nach dem Produkthaftungsgesetz (PrHG) . Für die ordnungsgemässe
Der Umrüster ist dafür verantwortlich, dass die Änderungen WENN SIE SICH FÜR DIE TEILE MIT DER ZULASSUNG ENTSCHEIDEN,
DER LIEFERUMFANG DES BAUSATZES IST WIE FOLGT:
Material: Aluminium 7075 T6 (PA9)
Abstand der Befestigungslöcher zum Rahmen: 90 mm
- zwei neue Aluminiumsätze
-
gebrauchter Hauptzylinder (
Pumpe)
- zwei Fussrasten
- zwei Hebel (Fussbremse und Gangschaltung)
- Schaltzug
- Feder
- Bolzen
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