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MwSt-Rückerstattung aus Deutschland

  11.03.24


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Sie haben in Deutschland eingekauft und die Ausfuhr vom deutschen Zoll bestätigen lassen, aber Sie wissen nicht, wie Sie Ihre Mehrwertsteuer zurück bekommen? Oder der Händler will Ihnen die deutsche Mehrwertsteuer nicht zurückerstatten? Ich kann helfen! Ich mache seit 40 Jahren Ausfuhren in die Schweiz mit MwSt-Rückerstattung. Meist reicht eine Erklärung der Sach- und Rechtslage, aber manche Händler bezahlen erst nach einem Gerichtsurteil. Ich habe bereits einige Gerichtsverfahren gewonnen.

So funktioniert es: Sie schicken mir Ihren Ausfuhrschein und sagen mir, was Sie bisher unternommen haben. Wenn gute Aussichten bestehen, stellen Sie mir eine Vollmacht aus, und ich übernehme alle weiteren Schritte für Sie, über die ich Sie selbstverständlich stets informiere.

Sofern wir vor Gericht unterliegen, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Wenn wir gewinnen, was meistens der Fall sein wird, erhalten Sie den vollen MwSt-Betrag zurück. Ich beziehe mein Honorar aus den Verfahrenskosten der Gegenpartei.





Inserat20490377
KantonAargau
PLZ4663
OrtAarburg
KategorieDienstleistungen
UnterkategorieFinanzen, Versicherung, Recht
TypAngebot
NameStefan

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